Was darf man und was ist geplant im Sportbereich?
Was ist ab 1. Mai möglich?
Am 1. Mai öffnen die Freiluftbereiche der Sportstätten jener Sportarten, bei denen – wenn die Sportart in ihrer typischen Art ausgeübt wird – die Einhaltung eines Mindestabstandes von zwei Metern möglich ist. Das betrifft insbesondere folgende Sportstätten: Tennis- und Golfplätze, Leichtathletik, Reit-, Flug- und Stocksportanlagen, Schießstätten, Bogenschieß- und Bahnengolfanlagen.
Geplant – voraussichtlich ab 15. Mai
Öffnung aller Outdoor-Sportstätten. Bei der Sportausübung muss die Abstandsregel eingehalten werden. Damit sind insbesondere auch Traningseinheiten im Fußball wieder möglich – allerdings ohne Körpernähe und Körperkontakt.
Geplant – voraussichtlich ab 29. Mai
Öffnung aller Indoor-Sportstätten. Bei der Sportausübung muss die Abstandsregel (zwei Meter) und eine noch festzulegende Quadratmeterzahl pro Person eingehalten werden. Damit sind nicht nur Sportarten wie Turnen oder Tischtennis (ohne Doppel) wieder möglich, sondern auch Kampfsportarten, Hand-, Basket- oder Volleyball – allerdings ohne Körpernähe und Körperkontakt.
https://www.bmkoes.gv.at/…/Häufig-gestellte-Fragen-Sport-Ve…